Satzung der Aikido Vereinigung Berlin e.V.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund mit und ohne Einhaltung einer Frist durch Beschluss des Vorstandes möglich. Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ausschlusserklärung Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds analog der Bestimmungen in §5 (3). Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand. Sie kann erfolgen, wenn das Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag länger als 3 Monate in Verzug ist und trotz Mahnung den Rückstand nicht innerhalb von zwei Wochen ausgeglichen hat.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
§ 6 Organe des Vereins
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§ 9 Der Vorstand
§ 10 Haftungsausschluss
§ 11 Satzungsänderung und Vereinsauflösung
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 20.12.2023
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